nach unten
Friedrich König - Über uns

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Eine Information Dritter - auch beratender Personen - über unsere Angebote ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Kommt zwischen dem Dritten und dem Verkäufer/Vermieter eines nachgewiesenen Objekts ein Vertrag zustande, haftet der Angebotsempfänger für die uns entgehende Gesamtprovision, falls und soweit von den Vertragsschließenden eine Provisionszahlung wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt wird.
2. Die Objektangaben erfolgen nach Mitteilungen der Verkäufer oder Vermieter. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben wird von uns nicht übernommen.
3. Unsere Objektangebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
4. Die Vertragsdauer wird bei Alleinaufträgen oder gewöhnlichen Aufträgen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter besonders vereinbart. Unterbleibt eine entsprechende Abrede, so läuft der Auftrag auf unbestimmte Zeit.
5. Ist ein durch uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist der Empfänger verpflichtet, uns dies unverzüglich (innerhalb von maximal 5 Werktagen) schriftlich mitzuteilen und die Vorkenntnis nachzuweisen.
6. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden.
7. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
8. Mit Abschluß eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision zu zahlen. Diese beträgt bei Grundstückskäufen von bebauten oder unbebauten Grundstücken 
3,57 % und bei Käufen von sonstigen Objekten für
Käufer und/oder Verkäufer
3,57 % der Kaufsumme einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Vermietungen von Wohnräumen für den Mieter bis zu 2,38 Nettomonatsmieten, bei Vermietung von Gewerbeobjekten bis zu 3,57 Nettomonatsmieten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. bei Zustandekommen eines Mietvertrages.
9. Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen oder wenn ein anderes wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustandekommt oder ein Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung stattfindet. Die Provisionspflicht entfällt auch nicht, wenn der Vertrag aufgrund unseres Nachweises ohne uns direkt zum Abschluß kommt oder wenn Dritte ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben.
10. Kommt es zu einem Vertragsabschluß ohne uns, so muß uns unverzüglich unter Angabe des Objekts, der Vertragsschließenden und des Kauf- oder Mietpreises Mitteilung gemacht werden.
11. Alle Zahlungen für das Objekt sind vom Käufer, Mieter/Pächter unmittelbar an den Verkäufer oder Vermieter bzw. dessen Beauftragten (Notar, Bank o.ä.) zu leisten.
12. Mündliche Vereinbarungen, die diese Bedingungen oder einen schriftlichen Auftrag ändern oder ergänzen, sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von beiden Vertragspartner bestätigt werden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Freiburg im Breisgau.
14. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Freiburg, 1. Januar 2008

  Impressum